Erste Hilfe Ausbildung in Betrieben

Unser Erste-Hilfe-Grundlehrgang ist das Basisangebot für das Erkennen und Einschätzen von Gefahren und die Durchführung der richtigen Maßnahmen wie beispielsweise der Wiederbelebung. Moderne Medien und eine entsprechende medizinische und pädagogische Qualifikation unserer Ausbilder garantieren, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in nur einem Tag lernen, wie sie im Notfall schnell helfen können. In nur 45 Minuten machen wir Sie zum Ersthelfer. Wir blicken auf alle Themen, die im Notfall relevant sind – kompakt und praxisnah. 

Unfallkasse Hessen

Unfallkasse Hessen

Die Unfallkasse Hessen vergibt Berechtigungsscheine, die für sämtliche geplanten Ausbildungen eines Jahres im Voraus beantragt werden können. Diese müssen zusammen mit dem Anmeldeformular bei der ausbildenden Stelle im Original vorgelegt werden, sonst ist eine Abrechnung mit der UKH nicht möglich.

Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

Die Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) übernimmt die Kosten für eine Betriebshelfer Aus- oder Fortbildung nur dann, wenn die Kostenübernahme zuvor auf dem Anmeldeformular online auf der Homepage der BGW beantragt und genehmigt wurde.

Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe

Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) akzeptiert nur eigene Antragsformulare, die direkt bei der BGN heruntergeladen werden können. Eine vorherige Registrierung ist erforderlich.
 

Unfallversicherung Bund und Bahn

Unfallversicherung Bund und Bahn

Die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) übernimmt die Kosten nur dann, wenn Sie vorab bei der UVB einen Antrag stellen. Nach erfolgter Antragstellung erhalten Sie postalisch oder per Mail ein Schreiben mit einer Genehmigungsnummer von der UVB. Dieses Schreiben bitte immer ausgedruckt zusammen mit dem Anmeldeformular (siehe Downloadbereich) bei der ausbildenden Stelle vorlegen. Sonst ist eine Abrechnung mit dem UVT nicht möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der UVB.