Beratung und Entlastungsleistungen

Die Kosten der Pflege eines Demenzkranken übersteigen häufig die finanziellen Möglichkeiten des Betroffenen und der Angehörigen.

Die Malteser informieren Sie, welche Leistungen Sie über den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro oder im Rahmen der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen können.

Gerne helfen wir Ihnen auch dabei, wie Sie nicht ausgeschöpfte Sachleistungsbeträge ebenfalls zur Finanzierung der Entlastungsleistungen nutzen können. Haben Sie Bedarf nach einer individuellen Beratung, wenden Sie sich an unsere Referentin Seniorendienste.

Lena Petersen

Lena Petersen
Referentin Soziales Ehrenamt
Tel. 06431 9488-530
Mobil 0151 62767325
Fax 06431 9488-100
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Für weitere Informationen rund um das Thema Pflegefinanzierung und -beratung möchten wir Sie auch auf einige hilfreiche Webseiten aufmerksam machen, auf der Sie sich u.a. informieren können, welche Leistungen Sie als pflegende Angehörige beantragen können: